Ist der Erlös aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung in die Berechnung des Gewinns aus gewerblichem Grundstückshandel einzubeziehen und durch Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 EStG bereits im Streitjahr 1998 zu berücksichtigen oder ist der am auf dem Konto gutgeschriebene Kaufpreis durch Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG erst im Jahr 1999 zu erfassen? Wahlrecht für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, wenn sich erst Jahre später herausstellt, dass keine Überschusseinkünfte (Vermietung und Verpachtung) sondern Gewinneinkünfte (gewerblicher Grundstückshandel) vorliegen?