Gesetze: BUrlG § 11; BUrlG § 13; MTV für die gesetzlichen Arbeitnehmer/ Arbeitnehmerinnen in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie § 2; MTV für die gesetzlichen Arbeitnehmer/ Arbeitnehmerinnen in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie § 15
Leitsatz
1. Zahlt der Arbeitgeber einen sog. verstetigten Monatslohn, so bedarf es bei der Bemessung des Zeitfaktors des Urlaubsentgelts für gewährte Urlaubstage grundsätzlich keiner Korrektur des Monatslohns.
2. Der Umstand der unregelmäßig verteilten wöchentlichen Arbeitszeit bei Schichtarbeitnehmern ist allein bei der Frage zu berücksichtigen, wieviel Urlaubstage diesem pro Urlaubsjahr zu gewähren sind.
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