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LAG Berlin Urteil v. - 13 Sa 313/04

Gesetze: KSchG § 15 Abs. 1 Satz 1; KSchG § 15 Abs. 3 Satz 1; BetrVG § 103

Leitsatz

Die §§ 15 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 KSchG in Verbindung mit § 103 BetrVG über den besonderen Kündigungsschutz für Mitglieder des Wahlvorstandes, Wahlbewerber und Betriebsratsmitglieder sind jedenfalls dann leges speziales gegenüber dem Auflösungsantrag des Arbeitgebers nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG, wenn der Auflösungsantrag auf ein Verhalten des Arbeitnehmers nach Erlangung der Funktion als Wahlvorstand für die Betriebsratswahl, Wahlbewerber für die Betriebsratswahl und Betriebsratsmitglied gestützt wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
PAAAD-01639

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Berlin, Urteil v. 27.05.2004 - 13 Sa 313/04

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