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LAG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 10 Sa 908/08

Gesetze: TVG § 4 Abs. 4; BGB § 242

Leitsatz

Teilt die ZVK einem Arbeitgeber nach Betriebsprüfung mit, dass keine Beitragspflicht bestehe, wenn sich an den betrieblichen Strukturen und Arbeitszeitanteilen nichts ändere, ist es der ZVK verwehrt danach unter Berufung auf einen Rechtsirrtum wieder von einer Auskunftspflicht auszugehen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
PAAAD-01597

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 18.08.2008 - 10 Sa 908/08

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