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Lohnsteuerliche Beurteilung der Zahlungen der Arbeitnehmereigenanteile
Eigenanteile von Arbeitnehmern an den Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung sind auch dann keine gemäß § 3 Nr. 63 EStG steuerfreien Arbeitgeberbeiträge, wenn der Gruppenversicherungsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und der Pensionskasse geschlossen ist. Bei der Auslegung des Begriffs „Beiträge des Arbeitgebers” ist bei Arbeitnehmereigenanteilen auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise abzustellen.