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BMF 15.12.2008 IV A 3 - S 0338/07/10010-02, NWB 52/2008 S. 409

Lohnsteuer | BMF: Folgerungen aus dem BVerfG-Urteil zur Entfernungspauschale

Nach dem -02 NWB IAAAD-01209 sind sämtliche Festsetzungen der Einkommensteuer und sämtliche Bescheide über die gesonderte (und ggf. einheitliche) Feststellung von Einkünften für Veranlagungszeiträume und Feststellungszeiträume ab 2007 ab sofort nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AO vorläufig durchzuführen. Der Vorläufigkeitsvermerk ist wie folgt zu erläutern: „Die Festsetzung der Einkommensteuer/Feststellung von Einkünften ist gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AO im Hinblick auf die durch , 2/07, 1/08 und 2/08 NWB SAAAD-00290 (vgl. bereits NWB EN-Nr. 1209/2008) angeordnete Verpflichtung zur gesetzlichen Neuregelung der steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte/Betriebsstätte vorläufig. Sollte aufgrund der gesetzlichen Neuregelung...BStBl 2007 I S. 722

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