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Abgabenordnung | Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung
Nach dem NWB ZAAAD-00227 ist eine tatsächliche Verständigung im Steuerfestsetzungsverfahren nicht schon deshalb unwirksam, weil sie zu einer von einem Beteiligten nicht vorhergesehenen Besteuerungsfolge führt und dadurch die vor der Verständigung offengelegten Beweggründe des Beteiligten zum Abschluss der Verständigung (hier: die Erwartung der steuerlichen Neutralität des Vereinbarten) entwertet werden. – Anmerkung: Der BFH ziert sich nach wie vor, die tatsächliche Verständigung als öffentlich-rechtlichen Vergleichsvertrag zu begreifen, obwohl er sie weitgehend so behandelt. Insbesondere weist die Besprechungsentscheidung mit Recht daraufhin, dass eine tatsächliche Verständigung voraussetzt, dass „die Sachverhaltsermittlung erschwert ist”. Diese Rechtsprechung ist du...