Keine Verlustberücksichtigung beim Einlageverlust wegen Insolvenz des Emittenten und Umschuldung
Leitsatz
1) Verluste der Einlage in Teilschuldverschreibungen auf den Nennwert einer ausländischen Fluggesellschaft ohne Endfälligkeitsdatum
aufgrund von Insolvenz und Umschuldung betreffen die Vermögensebene. Deshalb sind sie nicht bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
abziehbar.
2) Diese Verluste können nicht durch entsprechende Anwendung von § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 1-3 EStG geltend gemacht werden,
da sich diese Vorschriften auf die Ermittlung von Erträgen, nicht aber auf Vermögensdifferenzen hinsichtlich des Einlagevermögens
beziehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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