Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld
Leitsatz
Aus Art. 28 der Richtlinie 2004/83/EG ergibt sich für Personen mit subsidiärem Schutzstatus kein Anspruch auf Kindergeld.
Das nach dem EStG zu gewährende Kindergeld stellt keine Sozialhilfe i.S.d. Richtlinie dar, da sich die Sozialhilfe dadurch
auszeichnet, dass das Merkmal der Bedürftigkeit als besondere persönliche Anspruchsvoraussetzung gegeben ist. Kindergeld wird
dagegen nach § 62 EStG unabhängig davon gewährt, ob der Anspruchsberechtigte bedürftig ist oder nicht.
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