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FG Köln Urteil v. - 15 K 4515/02 EFG 2009 S. 255 Nr. 4

Gesetze: EStG § 50a Abs. 4 Nr. 1, EStG § 50a Abs. 5, EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2d

Steuerabzug bei beschränkt stpfl. Künstlern:

Zu den Voraussetzungen der Steueranmeldung bei Erbringung einer sog. Zusammenhangsleistung i.S.v. §§ 49 Abs. 1 Nr. 2d, 50a Abs. 4 Nr. 1 EStG

Leitsatz

1) Vergütungen für sog. Zusammenhangsleistungen zu künstlerischen Darbietungen von beschränkt steuerpflichtigen Künstlern unterliegen dem Steuerabzug gem. § 50a Abs. 4 Nr. 1 EStG. Hierzu gehören insb. Produktionskosten für Tontechnik, Beleuchtung, technische Ausstattung, Bühnenbild, Gestellung von technischem Personal, dessen Hotelunterbringung oder Transport.

2) Ferner ist Voraussetzung, dass künstlerische Darbietung und Zusammenhangsleistungen bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine Gesamtleistung "aus einer Hand" bilden. Auf die vertragliche Ausgestaltung kommt es nur in zweiter Linie an.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 255 Nr. 4
IWB-KN Nr. 60/2009 (Künstlerabzugssteuer auch auf Vergütungen für technische Produktionsleistungen durch Dritte)
GAAAD-01107

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FG Köln, Urteil v. 06.11.2008 - 15 K 4515/02

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