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FG Köln Urteil v. - 10 K 2443/07 EFG 2009 S. 260 Nr. 4

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 c, SGB III § 38 Abs. 3, EStG § 70 Abs. 2

Kindergeld:

Kindergeldberechtigung bei einem einen Ausbildungsplatz suchenden Kind

Leitsatz

Ein Kind ist gem. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 c EStG für den Bezug von Kindergeld zu berücksichtigen, wenn es eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen kann. Die Meldung bei der Ausbildungsvermittlung der Agentur für Arbeit weist zwar das ernsthafte Bemühen des Kindes um einen Ausbildungsplatz auch ohne den Vortrag eigener Bewerbungsbemühungen nach; die Meldung wirkt jedoch nur drei Monate fort. Danach entfällt der Kindergeldanspruch, wenn sich das Kind nicht erneut als einen Ausbildungsplatz suchend meldet.

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 260 Nr. 4
SAAAD-01103

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FG Köln, Urteil v. 25.09.2008 - 10 K 2443/07

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