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LAG Baden-Württemberg Urteil v. - 9 Sa 93/06

Gesetze: MTV § 1 Ziff. 2 S. 2; MTV § 11; MTV § 11 Abs. 1; MTV § 12 Abs. 1; MTV § 12b; MTV § 12b Abs. 1; MTV § 12b Abs. 2; MTV § 12b Abs. 3; MTV § 12c; MTV § 13a Abs. 1; MTV § 24; MTV § 26a; MTV § 27; MTV § 27 Ziff. 1; MTV § 27 Ziff. 2; BetrVG § 5 Abs. 3; EStG § 64; EStG § 65; BKGG § 3; BKGG § 4; ArbGG § 64 Abs. 2; ArbGG § 64 Abs. 6 S. 1; ZPO § 138 Abs. 3; ZPO § 517; ZPO § 519 Abs. 1; ZPO § 519 Abs. 2; TVG § 2 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 1 Satz 1; HeimPersV § 5; HeimPersV § 6; BGB § 286; BGB § 288 Abs. 1

Leitsatz

1. Der Tarifvertrag zwischen der Pro Seniore Consulting & Conception für Senioreneinrichtungen AG und ver.di ist auch für die in Anlage A zum MTV Pro Seniore aufgeführten Gesellschaften wirksam abgeschossen und in Kraft getreten.

2. § 11 MTV Pro Seniore begrenzt die Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten für die Stufung nicht auf den Zeitpunkt ab Inkrafttreten des MTV. Insoweit ist zumindest die Beschäftigung ab Begründung des Arbeitsverhältnisses bei demselben Arbeitgeber zu berücksichtigen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
OAAAD-01084

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LAG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.05.2007 - 9 Sa 93/06

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