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LAG Baden-Württemberg Urteil v. - 11 Sa 96/06

Gesetze: TVÜ-VKA § 5 Abs. 6; TVÜ-VKA § 11 Abs. 1; TVÜ-VKA § 11 Abs. 3

Leitsatz

1. Nach § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA sind kinderbezogene Entgeltbestandteile als Besitzstandszulage auch demjenigen Elternteil zu zahlen, das sich im September 2005 in Elternzeit befand und deshalb in diesem Monat keine Bezüge erhielt.

2. Eine solche Auslegung der vom Wortlaut her mehrdeutigen Tarifvorschrift ergibt sich unter Berücksichtigung eines in den §§ 5 Abs. 6 und 11 Abs. 3 TVÜ-VKA zum Ausdruck kommenden gemeinsamen Rechtsgedanken.

Tatbestand

Fundstelle(n):
KAAAD-00472

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