Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einheitliche und gesonderte Feststellung für vermögensverwaltende GbR
Feststellungsbescheid der GbR kann Grundlagenbescheid für weitere Feststellung sein
Mit hat der BFH entschieden, dass die Einkünfte einer vermögensverwaltenden Gesellschaft aus der Vermietung von Räumen an eine freiberuflich tätige Anwaltsgemeinschaft auch dann auf der Ebene der Gesellschaft einheitlich und gesondert festzustellen sind, wenn ein Gesellschafter zugleich an der Anwaltsgemeinschaft beteiligt ist und sein Grundstücksanteil als Sonderbetriebsvermögen im Rahmen der selbständigen Tätigkeit zu erfassen ist. Dabei fungiere der Feststellungsbescheid als Grundlagenbescheid für das Feststellungsverfahren der Anwaltsgemeinschaft. Im Rahmen der Feststellung der Sozietätseinkünfte finde die Umqualifizierung der Vermietungseinkünfte in Gewinnanteile statt.
Zugrunde liegender Sachverhalt
Geklagt hatte eine Grundstücksgemeinschaft in der Rechtsform einer GbR mit dem Ziel, ihre Einkünfte einheitlich und gesondert feststellen zu lassen. Beteiligte der GbR sind zwei Eheleute, denen das Grundstück je zur Hälfte gehört. Nach Fertigstellung des Gebäudes wurde das Dachgeschoss seit 2002 an eine freiberuflich tätige Rechtsanwaltskanzlei vermietet. Der Ehemann ist zugleich an der Kanzlei beteiligt, aus de...