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Doppelbesteuerung | Arbeitnehmer mit mehrtägiger Arbeitszeit als Grenzgänger zur Schweiz
Muss ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer über mehrere Tage hinweg ohne Unterbrechung in der Schweiz tätig werden, ist nach dem NWB IAAAC-97808 bei der Anwendung der Grenzgängerregelung in Art. 15a DBA Schweiz 1971/1992 nicht jeder dieser Tage als ein Tag zu zählen, an dem der Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen nicht an seinen Wohnsitz zurückkehrt (Bestätigung des , BStBl 2001 II S. 633; Abgrenzung zum NWB EAAAB-40530). – Anmerkung: Die Anknüpfung an die Zahl der „Nichtrückkehrtage” in Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA Schweiz beruht erkennbar auf der Vorstellung, dass der berufsbedingte Verbleib im Tätigkeitsstaat an mehr als 60 Arbeitstagen nach getaner Arbeit auf einen gesteigerten Bezug des Arbeitnehmers zum Arbeitsort hindeutet, weshalb es gerechtfertigt ist, das Besteuerun...