BAG Urteil v. - 9 AZR 65/08
Leitsatz
[1] Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Gesetze: ZPO § 307; ZPO § 313b Abs. 1
Instanzenzug: ArbG Ludwigshafen, 4 Ca 658/07 vom LAG Rheinland-Pfalz, 10 Sa 500/07 vom
Gründe
Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313b Abs. 1 ZPO).
Fundstelle(n):
NAAAC-97653
1Für die amtliche Sammlung: nein; Für die Fachpresse: nein