BAG Urteil v. - 9 AZR 65/08

Leitsatz

[1] Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.

Gesetze: ZPO § 307; ZPO § 313b Abs. 1

Instanzenzug: ArbG Ludwigshafen, 4 Ca 658/07 vom LAG Rheinland-Pfalz, 10 Sa 500/07 vom

Gründe

Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313b Abs. 1 ZPO).

Fundstelle(n):
NAAAC-97653

1Für die amtliche Sammlung: nein; Für die Fachpresse: nein