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Rechtsformen für kapitalmarktorientierte Unternehmen
Gründe, Auswahl und Anforderungen für den Mittelstand
Plant ein im Inland ansässiges Unternehmen, die Finanzierungsmöglichkeiten des Kapitalmarkts in Anspruch zu nehmen, muss es zunächst als Grundvoraussetzung das Kriterium der rechtlichen Kapitalmarktreife erfüllen, d. h. eine kapitalmarktfähige Rechtsform aufweisen. Infrage kommen hier die Aktiengesellschaft, die Kommanditgesellschaft auf Aktien und die supranationale Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft. Trotz der andauernden Finanzmarktkrise ist der Kapitalmarkt für wachstums- und ertragsstarke Unternehmen im globalen Wettbewerb eine Finanzierungsalternative, die dazu beiträgt, die Eigenkapitalbasis zu stärken, weitere Finanzierungsmöglichkeiten eröffnet und weitestgehend die unternehmerische Unabhängigkeit des Unternehmens bewahrt. Anteile an GmbH oder an Personengesellschaften sind nach gegenwärtiger Rechtslage nicht am Kapitalmarkt handelbar, so dass diese Unternehmen vor einer Notierung am Kapitalmarkt in eine kapitalmarktfähige Rechtsform umzuwandeln sind. S. 1254
I. Gründe für die Wahl einer kapitalmarktfähigen Rechtsform
Mittelständische Unternehmen können in der Regel kleine bis mittlere Investitionen im Rahmen der Selbstfinanzierung b...