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FG Nürnberg 12.12.2007 V 225/2005 , NWB direkt 49/2008 S. 5

Erstattungsbeträge als Werbungskostenersatz sind steuerpflichtig

Erstattungsbeträge, die Werbungskosten ersetzen, sind im Jahr des Zuflusses steuerpflichtige Einnahmen bei der Einkunftsart, bei der die Aufwendungen vorher als Werbungskosten abgezogen worden waren. Dies gilt auch für eine Schadensersatzleistung, die Werbungskosten ersetzt. Weiterhin gilt dies auch bei einer Erstattung von in den Vorjahren als Werbungskosten behandelten Anschaffungskosten. Unerheblich ist, dass ein Dritter die Werbungskosten erstattet.

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