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Einkommensteuer | Loserwerb mit bereits verdientem Geld ist Einkommensverwendung
Das NWB SAAAC-97245 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Wird von einer Provision das Entgelt für Lose unmittelbar einbehalten, ist der Erwerb der Lose bereits Teil der Einkommensverwendung. Die Vorteile, die im Rahmen der Einkommensverwendung erworben werden, stehen mit der Einkommenserzielung in keinem steuerlich relevanten Sachzusammenhang. (2) Die Möglichkeit, bereits verdientes Geld im Rahmen einer betrieblichen Losveranstaltung einzusetzen, führt nicht zu Betriebseinnahmen. – Anmerkung: Der X. Senat des BFH setzt sich zwar mit der Rechtsprechung des Lohnsteuersenats auseinander, nach der lohnsteuerpflichtige Zuwendungen angenommen wurden, wenn der Arbeitnehmer nichts für die Lose aufzuwenden hatte. Im Streitfall sollte die Einbehaltung von 1 DM pro Los den be...