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Die schenkweise Einräumung atypischer Unterbeteiligungen
Konsequenzen aus dem
Der BFH hat sich mit Urteil v. - II R 10/06 NWB AAAAC-74493 zur Thematik der schenkweisen Einräumung von Unterbeteiligungen geäußert. Der folgende Beitrag erläutert zunächst die allgemeinen Beweggründe für die Einräumung von Unterbeteiligungen und den vom BFH entschiedenen Fall. Darauf aufbauend, werden die Kriterien für die Abgrenzung von typischen und atypischen Unterbeteiligungen aufgezeigt. Abschließend beantworten die Autoren die vom BFH im o. g. Urteil offen gelassene Frage der Auswirkungen des freien Widerrufsvorbehalts auf die Betriebsvermögenseigenschaft gem. § 13a ErbStG.
Ergänzende Arbeitshilfe „Formulierungsvorschläge für den Schenkungsvertrag (Unterbeteiligung)” zum Thema Datei öffnen
Ergänzende Arbeitshilfe „Formulierungsvorschläge für den Unterbeteiligungsvertrag” zum Thema Datei öffnen
I. Hintergrund
Die Einräumung von Unterbeteiligungen ist ein beliebtes Mittel zur Vorwegnahme der Erbfolge. Die Gründe dafür, dass dem Nachfolger nicht die Beteiligung als solches übertragen wird, sind hierbei vielfältig:
Regelmäßig soll der Abkömmling zwar frühzeitig an das Unternehmen herangeführt werden, aber (noch) nicht die vollen Entscheidungsbefugnisse eines Gesellschafters haben.
Denkba...