Voraussetzungen eines einheitlichen Vertragswerkes bei Abschluss eines Kaufvertrages über Grundbesitz
Leitsatz
Wird einen Monat nach Abgabe des Grundstückskaufangebotes mit dem Veräußerer ein Werkvertrag über die Sanierung und den Umbau
des Objektes abgeschlossen und das Kaufangebot sodann nach weiteren fünf Monaten angenommen, ist – mit entsprechender Auswirkung
auf die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer – Gegenstand des Erwerbsvorgangs das bebaute Grundstück in einem sanierten
und umgebauten Zustand.
Eine Änderung des Nutzungskonzepts des Käufers zwischen Angebot und Annahme des Kaufvertrags ist unerheblich.
Die Einbeziehung von Baukosten in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage in Fallgestaltungen des einheitlichen Vertragswerks
ist mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar (entgegen Beschluss des , DStR
2008, 869, Az. EuGH C-156/08).
Fundstelle(n): RAAAC-96684
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 02.10.2008 - 7 V 2747/08 A(GE)
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