Zulässigkeit einer Spontanauskunft der deutschen an die niederländische Finanzbehörde
Leitsatz
Verlangt die niederländische Finanzverwaltung durch förmliches Auskunftsersuchen an die deutsche Finanzbehörde Auskunft über
eine grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit, bei der angenommen wird, dass die Geschäftsleitung einer Gesellschaft in den
Niederlanden begründet worden ist und darüber hinaus eine deutsche Betriebsstätte besteht, so sind spätere spontane Auskünfte
des deutschen Finanzamts über den inländischen Schriftwechsel des steuerlichen Beraters der deutschen Betriebsstätte mit dem
Finanzamt nicht rechtswidrig, sondern bleiben von dem ursprünglichen Auskunftsersuchen gedeckt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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