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Abmahnungen: Neues Urteil gegen überhöhte Gebühren
Das „Abmahn-Unwesen” nimmt kein Ende. Wegen tatsächlicher oder vermeintlich unzulässiger Werbung oder unrichtiger Impressumsangaben werden täglich insbesondere Unternehmer angeschrieben. Häufig haben diese auch mit überzogenen Gebührenforderungen zu kämpfen.
Jetzt hat sich ein Gericht auf die Seite der von Abmahnungen Betroffenen gestellt und zumindest ein Zeichen gegen überhöhte Gebührenforderungen gesetzt: Ein Anwalt hatte für einen vermeintlichen Wettbewerbsverstoß einen Wert i. H. von 100.000 € festgesetzt und hierfür Gebühren berechnet. Das LG Bückeburg erklärte die Abmahnung als rechtswidrig und wertete das Vorgehen des Anwalts als Betrug und als Gebührenerhebung (vgl. LG Bückeburg, Urteil v. 22. 4. 2008 - 2 O 62/08).
Wenn unklar ist, ob eine Mahnung gerechtfert...