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Erbschaftsteuerreform: Erleichterungen für Firmenerben
Die Koalition hat sich endlich zur Erbschaftsteuerreform geeinigt. Für Firmenerben wurde vereinbart, dass keine Steuer anfällt, wenn der Betrieb zehn Jahre fortgeführt wird; bei sieben Jahren müssen 15 % des Betriebsvermögens versteuert werden. Die Fallbeilwirkung entfällt.
Sobald das Gesetzgebungsverfahren beendet ist (voraussichtlich Mitte Dezember), werden wir Sie in einem Beitrag zu den wichtigsten Folgen für Unternehmensnachfolger informieren.