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BMF 04.11.2008 IV C 6 - S 2144/07/10001, StuB 22/2008 S. 890

Betrieblicher Schuldzinsenabzug – Gesellschafterbezogene Ermittlung der Überentnahmen

Nach dem (BStBl 2008 II S. 420 = Kurzinfo StuB 2007 S. 672) sind die Überentnahmen bei der Schuldzinsenhinzurechnung nach § 4 Abs. 4a EStG gesellschafterbezogen zu ermitteln. Die Finanzverwaltung hat die Überentnahmen bisher gesellschaftsbezogen ermittelt, sich der Rechtsprechung des BFH aber mit einer Übergangsregelung angeschlossen. Die gesellschaftsbezogene Ermittlung ist bei gemeinsamem Antrag der Mitunternehmer noch für die Wirtschaftsjahre anzuwenden, die vor dem 1.5.2008 begonnen haben (, BStBl I S. 588 = StuB 2008 S. 441).

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird es nicht beanstandet, wenn der Saldo an Über- oder Unterentnahmen des Wirtschaftsjahres, für das letztmals die gesellschaftsbezogene Ermittlung...

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