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Dienstwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Das BMF hat zu den Urteilen des und VI R 68/05 Stellung genommen. Die Rechtsgrundsätze der Urteile werden von den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder nicht geteilt. Das BFH-Urteil VI R 85/04 ist nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden. Das BFH-Urteil VI R 68/05 ist im Ergebnis im Wege einer Billigkeitsregelung anzuwenden. Niermann geht auf S. 9 in dieser Ausgabe ausführlich auf das Schreiben ein.