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BAG 30.10.2008 8 AZR 54/07, NWB 48/2008 S. 386

Arbeitsrecht | Altersteilzeit-Vergütung in der Freistellungsphase bei Betriebsübergang nach Insolvenz des früheren Arbeitgebers

Bei einem Betriebsübergang gehen gemäß Altersteilzeitgesetz gestaltete Arbeitsverhältnisse auch dann auf den Betriebserwerber über (§ 613a Abs. 1 Satz 1 BGB), wenn im sog. Blockmodell die Arbeitsphase schon vor dem Betriebsübergang abgeschlossen war. Das gilt grundsätzlich auch bei einem Betriebserwerb nach Eröffnung der Insolvenz. Allerdings sind in diesem Fall die bereits erarbeiteten Vergütungsansprüche des nicht mehr arbeitspflichtigen Arbeitnehmers Insolvenzforderungen, für die der Betriebserwerber nicht haftet (). Daran ändere die europäische Betriebsübergangs-Richtlinie nichts. Daher klagte hier die nicht mehr arbeitspflichtige Arbeitnehmerin in der Freistellungsphase vergeblich gegen den Betriebserwerber auf Fortzahlung der Altersteilzeit-Vergütung bis zum Ablauf des Altersteilzeit-Ve...

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