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Lohnsteuer | Privat motivierte Wohnsitzverlegung führt nicht zu doppelter Haushaltsführung
Steuerpflichtige, die an einem anderen Ort als dem, an dem sie ihren Lebensmittelpunkt haben, arbeiten und dort einen Zweitwohnsitz unterhalten, können die dafür entstehenden Mehraufwendungen als Werbungskosten wegen beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung geltend machen. Das gilt jedoch dann nicht, wenn das Auseinanderfallen von Wohn- und Arbeitsort nicht durch die Berufstätigkeit, sondern aufgrund privater Entscheidung entstanden ist, wie das NWB KAAAC-96134 erneut bekräftigt hat. Im Streitfall waren die Kläger, ein Ehepaar, von ihrem ursprünglichen Wohn- und Arbeitsort weggezogen, um näher bei ihren Eltern wohnen und diese dadurch besser unterstützen zu können. Nur die Ehefrau fand jedoch einen Arbeitsplatz am neuen Wohnort; de...