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Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Jubiläumsfeier eines Steuerberaters
Liegen anlässlich der Durchführung einer Jubiläumsfeier eines Steuerberaters gemischte Aufwendungen vor, ist keine Aufteilung der Kosten nach Köpfen (pro rata capitum) vorzunehmen. Die gesamten Aufwendungen sind vielmehr der privaten Lebensführung zuzuordnen, wenn der Zusammenhang weder mit der Lebensführung noch mit der Einkünfteerzielung von untergeordneter Bedeutung ist.