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Steuerfreie Kostenpauschale der Abgeordneten
BFH versagt den Klägern, die nicht Abgeordnete sind, die verlangte „Gleichheit im Recht”
Der NWB JAAAC-92446 entschieden, dass eine Vorlage an das BVerfG zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit mangels Entscheidungserheblichkeit nicht in Betracht kommt, wenn ein Steuerpflichtiger, der nicht zu den Abgeordneten des Deutschen Bundestags gehört, im finanzgerichtlichen Verfahren eine gleichheitswidrige Begünstigung der Abgeordneten aufgrund der diesen gewährten steuerfreien Kostenpauschale rügt (vgl. auch die Parallelentscheidungen des und VI R 81/04). In den drei Streitfällen verlangten die Kläger und Revisionskläger, in die Begünstigung durch einen entsprechend hohen Werbungskostenabzug einbezogen zu werden. Der BFH hat in dem o. g. Urteil eine Entscheidung nur auf der formalen Ebene getroffen; über die Verfassungswidrigkeit des Steuerprivilegs der Abgeordneten wurde letztlich nicht entschieden. Da der BFH jedoch den Klägern und Revisionsklägern die endgültige Hinnahme des im Streit befindlichen gleichheitswidrigen Begünstigungsausschlusses (steuerfreie Kostenpauschale in Höhe von etwa 45 000 € pro Jahr nur für Abgeordnete) auferlegen will, weil die Kläger nicht z...