vGA bei Rückzahlungen von Arbeitgeberanteilen durch die Sozialversicherung bzw. Tantiemen, die auf ein externes Zeitwertkonto
der Gesellschafter-Geschäftsführer einbezahlt werden sollen
Leitsatz
1. Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass sich zurückbezahlte Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung einkommenserhöhend
auswirken und diese Wirkung durch Passivposten in der Bilanz (sonstige Verbindlichkeiten oder Rückstellungen) nicht beseitigt
werden darf. Eine vom FA für diesen Sachverhalt angesetzten vGA entfällt korrespondierend.
2. Es bestehen ernthafte Zweifel, ob bei einer Tantieme, die auf ein externes Zeitwertkonto eingezahlt werden von einer vGA
ausgegangen werden kann, wenn – wie im Streitfall – eine zweifelsfreie Beurteilung im summarischen Verfahren nicht möglich
ist. Zum einen ist der konkrete Sachverhalt nicht vollständig ersichtlich (Gesellschafterbeschlüsse und Verträge zur Tantieme;
Behandlung fremder Arbeitnehmer; tatsächliche Durchführung z.B. der Insolvenzsicherung), zum anderen sind die Rechtsfragen
des Modells „Arbeitszeitkonto” nicht klar und eindeutig zu lösen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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