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BFH 01.10.2008 II R 63/07, NWB direkt 46/2008 S. 10
Kraftfahrzeugsteuer: Maßgeblicher Begriff des Pkw
Für das KraftStG ist der kraftfahrzeugsteuerrechtliche Begriff des Pkw, wie er sich nach dem historischen Willen des Gesetzgebers ergibt und wie er nunmehr in § 4 Abs. 4 Nr. 1 PBefG enthalten ist, maßgeblich.