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Übernahme von Maklerkosten und Aufspaltung eines Bauwerkvertrags in Einzelverträge
Die Übernahme von Maklerkosten gegenüber dem Verkäufer durch den Käufer ist als sonstige Leistung i. S. des § 9 Abs. 1 GrEStG Bestandteil der grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung. Im Fall des Erwerbs eines bebauten Grundstücks durch ein aus dem Kaufvertrag über das unbebaute Grundstück und den Werkvertrag über die Gebäudeerrichtung durch ein mit dem Veräußerer verbundenes Bauunternehmen bestehendes einheitliches Vertragswerk gehört auch dann das gesamte für die Bauleistung zunächst vereinbarte Entgelt zur grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage, wenn der Bauwerkvertrag nachträglich in mehrere Einzelverträge mit verschiedenen, überwiegend als Subunternehmer des Bauunternehmens tätigen Handwerksbetrieben umgestaltet wird. Die deutsche Grunderwerbsteuer unterfällt nicht dem gemeinschaftsrechtlichen Anfor...