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Fahrtkosten zu sportlichen Wettkämpfen als berufsbedingte Werbungskosten
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Teilnahme an Sportwettkämpfen sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen, wenn der Arbeitgeber die Wettkampfaktivitäten erwartet und hierfür bezahlen Sonderurlaub gewährt. Auch ein Anspruch auf spätere Reisekostenerstattung durch den Arbeitgeber lässt den bestehenden Werbungskostenabzug unberührt.