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BFH 05.09.2008 IV B 1/08, NWB direkt 46/2008 S. 4

Vorgründungsgesellschaft einer GmbH ist regelmäßig GbR

Eine Vorgründungsgesellschaft ist in der Regel eine GbR, die mit der später entstehenden Kapitalgesellschaft nicht identisch ist und als „andere Gesellschaft” i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG einzuordnen ist. Für sie gilt – anders als bei der später entstehenden GmbH – der Grundsatz der transparenten Besteuerung, so dass ihre Einkünfte unabhängig von einer Ausschüttung den beteiligten Gesellschaftern zuzurechnen sind, und zwar in der Einkunftsart, zu der die von der Gesellschaft erzielten Einkünfte gehören.

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