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FG Hamburg 20.06.2008 4 K 63/07, NWB direkt 45/2008 S. 11
Milchabgabe: Anfechtung der Abgabeanmeldung durch den Milcherzeuger
Wird durch einen Milcherzeuger gegen die Abgabeanmeldung der Einspruch erst nach Ablauf eines Monats seit ihrer Abgabe durch den Milchabnehmer bei der Zollverwaltung Einspruch, ist der Einspruch nicht ohne weiteres wegen Überschreitung der Einspruchsfrist unzulässig.