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Berücksichtigung von Ausgleichszahlungen an nichteheliche Lebenspartner
Zahlungen von Erben an nichteheliche Lebenspartner des Erblassers, die auf einem durch Beendigung der Lebensgemeinschaft begründeten gesellschaftsrechtlichen Ausgleichsanspruch beruhen, stellen Nachlassverbindlichkeiten i. S. des § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG dar. Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften kommt die Anwendung gesellschaftsrechtlicher Grundsätze ausnahmsweise in Betracht, wenn beide Partner durch gemeinsame Leistungen zur Schaffung eines Vermögenswerts von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung beitragen, den sie als gemeinsames Vermögen betrachten, auch wenn der Vermögensgegenstand rechtlich nur einem der Partner zugeordnet ist.