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FG Nürnberg 07.08.2008 II 347/2005, NWB direkt 45/2008 S. 9
Vorsteuerabzug aus früherer unternehmerischer Tätigkeit
Wird eine unternehmerische Tätigkeit eingestellt, kommt ein Vorsteuerabzug nur für Leistungen in Betracht, die in Zusammenhang mit der früher ausgeführten unternehmerischen Tätigkeit stehen.