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OLG Karlsruhe 25.06.2008 7 U 132/07, NWB 45/2008 S. 360
Gesellschaftsrecht | Verletzung eines Wettbewerbsverbots durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer
Die Verletzung eines Wettbewerbsverbots durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer stellt eine so schwerwiegende Pflichtverletzung dar, die selbst dann die Abberufung als Geschäftsführer rechtfertigt, wenn der Gesellschaft hierdurch kein Schaden erwachsen ist. Jedoch rechtfertigt ein solches Verhalten nicht zwangsläufig auch den Ausschluss als Gesellschafter, wenn bereits durch die Abberufung als weniger einschneidende Maßnahme die Störung des Gesellschaftsverhältnisses dauerhaft beseitigt werden kann (, BeckRS 2008 S. 17849).