2) § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG 1995 n.F. ist dahingehen auszulegen, dass die übernehmende Körperschaft den Betrieb selbst fortführen
muss.
3) Eine Übertragung des verlustverursachenden Betriebs auf einen Dritten innerhalb der Fünf-Jahres-Frist erfüllt die Voraussetzungen
der Fortführungsklausel auch dann nicht, wenn der Dritte seinerseits den Betrieb bis zum Ablauf der Fünf-Jahres-Frist fortführt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 2006 Nr. 24 HAAAC-94567
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