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Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Subunternehmern
Steuerschuldner ist grundsätzlich derjenige, der als leistender Unternehmer nach außen aufgetreten ist, d. h. aus dem Rechtsgeschäft berechtigt und verpflichtet ist. Ohne Bedeutung ist insoweit, ob er seine Leistungsverpflichtungen persönlich oder durch andere Subunternehmer ausführen lässt. Tritt jemand im eigenen Namen, aber für Rechnung eines anderen auf, ist zivilrechtlich grundsätzlich nur der „Strohmann” aus dem Rechtsgeschäft berechtigt und verpflichtet.