Der gläserne Steuerbürger
2. Aufl. 2008
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Teil I: Ausforschung steuerrelevanter Aktivitäten und der privaten Vermögensverhältnisse eines deutschen Steuerbürgers auf nationaler Ebene
Nationale Ausforschungs- und Ermittlungsmöglichkeiten der Steuerbehörden (die Zahlen beziehen sich auf die nachfolgenden Abschnitte im Buch)
S. 22
1. Ein deutsches „Bankgeheimnis” gibt es nicht
1.1 Allgemeines
Bankgeheimnisse fallen unter die Kategorie der Berufsgeheimnisse. Berufsgeheimnisse sind Kenntnisse über Tatsachen eines Dritten, die einem Geheimnisträger aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit anvertraut worden sind. Beim Berufsgeheimnis sind Geheimnisherr und Geheimnisträger verschiedene Personen; Geheimnisherr ist der Bankkunde, Geheimnisträger die Bank. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der deutschen Banken definieren das Bankgeheimnis als „kundenbezogene Tatsachen und Wertungen”, von denen die Bank Kenntnis erlangt hat.
Geheimnispflichten deutscher Geschäftsbanken sind im deutschen Handels-, Bank- und Börsenrecht weder gesetzlich verankert noch definiert und damit rein „privatrechtlicher” Natur. Nur die Verschwiegenheitspflichten der Bediensteten der Bundesschuldenverwaltung stehen im Gesetz: Das Schuldbuchgeheimnis. Das Schuldbuchgeheimnis i...BGBl 2001 I 3519