BFH - III R 70/08 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 2,
EStG § 32 Abs 4
S 5
Rechtsfrage
Überschrittener Grenzbetrag: Führt bei einer bestehenden PC-Anlage der Austausch eines Druckers und einer Maus zu sofort abzugsfähigem Erhaltungsaufwand? Falls nach dem BFH-Urteil VIII R 42/03 (BFH/NV 2004, 1527) nur AfA - Beträge abzugsfähig wären, bliebe im Streitfall die Frage unentschieden, ob neben Studiengebühren auch die üblichen Semester- oder Rückmeldegebühren zu den besonderen Ausbildungskosten gehören, oder ob sie als Mischkosten nicht beim Grenzbetrag zu berücksichtigen sind (vgl. DA-FamEStG 63.4.2.8).
Abschreibung; Ausbildungskosten; Erhaltungsaufwand; Grenzbetrag; Kindergeld; Studiengebühr
Fundstelle(n):
YAAAC-93880