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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 1928/07 EFG 2009 S. 31 Nr. 1

Gesetze: EigZulG § 5 Satz 1, EStG §§ 4 Abs. 4, 12 Nr. 4

Zur Frage der steuerlichen Berücksichtigung von Schadensersatzleistungen aufgrund einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung

Leitsatz

Schadensersatzleistungen aufgrund vorsätzlicher Beschädigung einer vermeintlich defekten Baustellenampel sind auch dann nicht steuermindernd als Betriebsausgaben zu berücksichtigen, wenn mit der Tat die rasche Weiterfahrt zwecks Wahrnehmung eines wichtigen Geschäftstermins bezweckt war.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 362 Nr. 6
EFG 2009 S. 31 Nr. 1
StBW 2008 S. 1 Nr. 21
SAAAC-93668

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 27.06.2008 - 4 K 1928/07

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