Bedeutung des Beziehens von Kindergeld seitens eines Ausländers im Heimatstaat für einen Anspruch dieses Ausländers auf Erziehungsgeld
nach deutschem Recht
Leitsatz
Die Frage der Anwendbarkeit deutschen Kindergeldrechts für im Inland tätige EU-Bürger richtet sich nach § 62 EStG.
Ein im Inland als Saisonarbeiter unbeschränkt steuerpflichtiger und im Heimatland als selbständiger Landwirt rentenversicherungspflichtiger
polnischer Staatsbürger, dessen Kinder im Herkunftsland leben, hat Anspruch auf Kindergeld, wenn ein Anspruch auf vergleichbare
Familienleistungen in Polen nicht besteht.
Ein unstreitig bestehender innerstaatlicher Kindergeldanspruch kann nicht mit Hinweis auf die Regelungen der VO Nr. 1408/71
versagt werden, da dieser nicht die Bedeutung einer abschließenden Zuweisung des Kindergeldanspruchs an eines von mehreren
betroffenen Ländern zukommt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): FAAAC-93655
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