1) Steht zweifelsfrei fest, dass der Stpfl. durch eine verspätete Steuerfestsetzung tatsächlich keinen Vorteil hatte, kann
auch durch die Verzinsung der aus der verspäteten Festsetzung resultierenden Steuernachforderung keine Liquiditätsvorteil
ausgeglichen werden. Eine derartige Verzinsung liefe dem Zweck des § 233a AO zuwider.
2) Gem. § 89 AO erteilt die Behörde, soweit erforderlich, Auskunft über die den Beteiligten zustehenden verfahrensrechtlichen
Rechte und Pflichten, dies setzt jedoch grds. eine entsprechende Anfrage voraus.
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 1509 Nr. 19 LAAAC-93653
Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.