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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 14 K 1167/05 F EFG 2008 S. 1884 Nr. 23

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1, EStG § 5 Abs.1, EStG § 11 Abs. 1, EStG § 20, BetrAVG § 17 Abs. 1 Satz 2, GG Art. 3 Abs. 1

Möglichkeit zur erfolgswirksamen Verbuchung einer vom Betriebsunternehmen erteilten Pensionszusage als Forderung im Besitzunternehmen

Leitsatz

  1. Im Falle einer Betriebsaufspaltung sind bei dem Betriebsunternehmen als verdeckte Gewinnausschüttungen hinzuzurechnende Zuführungen zu einer dem Gesellschafter-Geschäftsführer erteilten unverfallbaren Pensionszusage erfolgswirksam als Forderungen des bilanzierenden Besitzunternehmens zu erfassen.

  2. Der Aktivierung der unverfallbaren Pensionsanwartschaft steht die alleine im Rahmen der Bewertung zu berücksichtigende aufschiebende Bedingtheit des Anspruchs nicht entgegen.

  3. Auch der fehlende Zufluss der Pension ist aufgrund des Realisationsprinzips und der Nichtanwendbarkeit der Arbeitnehmerschutzvorschrift des § 17 BetrAVG bei einem GmbH- Alleingesellschafter unerheblich.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2008 S. 2342 Nr. 43
BB 2009 S. 543 Nr. 11
EFG 2008 S. 1884 Nr. 23
KAAAC-93649

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 31.07.2008 - 14 K 1167/05 F

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