EuGH - C-370/08 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: KN Kap 84 Anm 5B, KN Pos 8471
Rechtsfrage
1. Ist die Anmerkung 5 B zu Kapitel 84 KN dahin auszulegen, dass sie die Einreihung eines elektrischen Adapters in die Position 8471 der Kombinierten Nomenklatur erlaubt, der dazu bestimmt ist, die elektrische Verbindung zwischen einer automatischen Programmiermaschine und den zu programmierenden elektronischen Bausteinen herzustellen?
2. Falls diese Frage verneint wird: Ist der vorgenannte Adapter in die Position 8471 KN einzureihen, wenn er einen so genannten Memory-Chip enthält, in welchem der Programmierprozess festgehalten wird und von dem er abgerufen werden kann?
Adapter; Computer; Einreihung; Elektrischer Adapter; Zolltarif
Fundstelle(n):
SAAAC-93240