VO EG Nr. 864/2007 Artikel 24

Kapitel VI: Sonstige Vorschriften

Artikel 24 Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

Unter dem nach dieser Verordnung anzuwendenden Recht eines Staates sind die in diesem Staat geltenden Rechtsnormen unter Ausschluss derjenigen des Internationalen Privatrechts zu verstehen.

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RAAAC-92867