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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 312/06 EFG 2008 S. 1697 Nr. 11

Gesetze: EStG § 12 Nr. 3, § 35 EStG, GG Art. 3 Abs. 1

Kein Abzug der Erbschaftsteuer als Sonderausgaben

Leitsatz

  1. Die angefallene ErbSt als Personensteuer kann gemäß § 12 Nr. 3 EStG nicht als SA abgezogen werden.

  2. In dieser Regelung ist kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG zu sehen.

  3. Eine Verfassungswidrigkeit der Besteuerung ist auch nicht wegen der Doppelbelastung von Einnahmen mit ErbSt und ESt gegeben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 272 Nr. 5
DStRE 2009 S. 272 Nr. 5
EFG 2008 S. 1697 Nr. 11
TAAAC-92486

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 12.06.2008 - 11 K 312/06

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